Unbefristeter Aufenthaltstitel Neuer Pass

Unbefristeter Aufenthaltstitel Neuer Pass. Aufenthaltstitel Unbefristet Abgelaufen Wichtige Tipps! Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) zusammen mit dem Zusatzblatt oder; Ihr alter Pass mit dem eingeklebten Aufenthaltstitel; Seit dem 01.09.2011 löst der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) die als Klebeetiketten ausgestellten Aufenthaltstitel ab: - die bisher als Klebeetikett erteilte Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG, - die Aufenthaltskarte

New Generation of Austrian Passports launch on Dec 1st • OSD
New Generation of Austrian Passports launch on Dec 1st • OSD from www.staatsdruckerei.at

Ausländische Staatsangehörige, die einen neuen Reisepass erhalten haben und zu ihrem bisherigen Reisepass einen unbefristeten Aufenthaltstitel oder eine Niederlassungerlaubnis besitzen, müssen nächstmöglich einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen.Der bisherige, an den abgelaufenen Reisepass geknüpfte Aufenthaltstitel behält seine Gültigkeit. Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und dem Datum der Ausstellung des neuen Passes liegen nicht mehr als 6 Monate (bei einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: nicht mehr.

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Ihr neuer Pass Ihr alter Pass Falls Ihr Pass gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei der Polizei angezeigt haben, bringen Sie bitte die Anzeige mit Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) zusammen mit dem Zusatzblatt oder; Ihr alter Pass mit dem eingeklebten Aufenthaltstitel; Online-Antrag für den Übertrag Ihres Aufenthaltstitels - - Klicken Sie auf den Button

New Generation of Austrian Passports launch on Dec 1st • OSD. Ihr unbefristeter Aufenthaltstitel wurde durch die Ausländerbehörde / das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt oder zuletzt durch ein Berliner Bürgeramt übertragen Deshalb brauchen Sie einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel, wenn Sie einen neuen Reisepass bekommen haben

19c AufenthG Alle Informationen zu deinem Aufenthaltstitel!. Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) zusammen mit dem Zusatzblatt oder; Ihr alter Pass mit dem eingeklebten Aufenthaltstitel; Seit dem 01.09.2011 löst der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) die als Klebeetiketten ausgestellten Aufenthaltstitel ab: - die bisher als Klebeetikett erteilte Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG, - die Aufenthaltskarte